Mitgliedschaft unter Zwang?
HJ und BDM waren die Jugendorganisationen im NS-Regime. Obwohl die „Jugenddienstpflicht“ im März 1939 eingeführt wurde, konnte man sich der Mitgliedschaft in HJ und BDM zunächst noch entziehen. Es herrschte jedoch ein enormer gesellschaftlicher Druck, einer nationalsozialistischen Jugendorganisation beizutreten. Erst 1943 wurde die „Jugenddienstpflicht“ tatsächlich durchgesetzt. Kinder ab 10 Jahren waren im Deutschen Jungvolk bzw. Jungmädelbund (JM) organisiert. Ab 14 Jahren war die Mitgliedschaft in der HJ oder im BDM vorgesehen. Alle Jugendorganisationen waren nach dem Konzept der „Selbstführung“ organisiert, was bedeutet, dass Jugendliche selbst Führungspositionen übernahmen. Alle Mitglieder waren dazu verpflichtet, zweimal pro Woche an den „Heimabenden“ teilzunehmen. Diese dienten dazu, die Jugendlichen auf die nationalsozialistische Idee der „Volksgemeinschaft“ einzuschwören.
Jungvolk-Zeltlager Seekirchen 1938
Freiwillige Unterwerfung unter die „Jugendführer“: Aufbruch zum Marsch nach Obertrum
Nachweis: Stadtarchiv Salzburg, PA 1231,04 Nachlass Walter Leitner
Jungvolk-Zeltlager Seekirchen 1938
Im Gleichschritt: Marsch nach Obertrum
Nachweis: Stadtarchiv Salzburg, PA 1231,04 Nachlass Walter Leitner
Jungvolk-Zeltlager Seekirchen 1938
Nachweis: Stadtarchiv Salzburg, PA 1231,04 Nachlass Walter Leitner