Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
Zentrale Aufgabe des Nationalfonds sind die „Gestezahlungen“ in der Höhe von jeweils 5.087,10 € an NS-Opfer. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund des Vorwurfes der so genannten Asozialität verfolgt wurden oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen.
Berücksichtigt werden dabei alle Opfer des Nationalsozialismus, auch jene, die in Österreich lange keine oder nur eine unzureichende Anerkennung erfahren haben. Dazu zählen etwa Roma und Sinti, "Spanienkämpfer", Kärntner SlowenInnen, die "Kinder vom Spiegelgrund", Homosexuelle, aber auch die von der Aussiedlung aus dem "Döllersheimer Ländchen" (Allentsteig/NÖ) Betroffenen, Opfer der NS-Militärjustiz sowie Wehrdienstverweigerer und Deserteure aus der Deutschen Wehrmacht. Diese Anerkennung ist zugleich auch ein wichtiger Beitrag zu einer gesellschaftspolitischen Sensibilisierung im Hinblick auf die Wahrnehmung einzelner Opfergruppen und die unterschiedlichen Formen der Verfolgung. Rund 30.000 NS-Opfer hat der Nationalfonds seit seiner Gründung anerkannt und „Gestezahlungen“ in der Höhe von insgesamt rund 156 Mio. € ausbezahlt.
Der Nationalfonds kann auch Projekte unterstützen, die Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen, der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer dienen, an das nationalsozialistische Unrecht erinnern oder das Andenken an die Opfer wahren. Ein Hauptaugenmerk des Nationalfonds liegt auf der Förderung von sozialen, medizinischen und psychotherapeutischen Projekten zugunsten von überlebenden Opfern. Es werden aber auch wissenschaftliche Projekte unterstützt; dem bildungspolitischen Aspekt und Gedenkprojekten wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt.
2001 folgte die Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (Entschädigungsfonds) und 2010 die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (Friedhofsfonds). Nationalfonds, Allgemeiner Entschädigungsfonds und Friedhofsfonds sind durch die gemeinsamen Organe „Kuratorium“ und „Generalsekretärin“ verbunden.
2017 wurde der Nationalfonds zudem explizit mit der Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer beauftragt. Dazu zählen die geordnete Erfassung und Bewahrung der von Nationalfonds und Allgemeinem Entschädigungsfonds erstellten Verfahrens- und Verfolgungsdokumentation, die Sammlung, wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation von lebensgeschichtlichen Zeugnissen von Opfern des Nationalsozialismus, die Bereitstellung und Vermittlung von Informationen zu Nationalsozialismus und Entschädigungs- und Restitutionsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und die Erleichterung des Zuganges zu den betreffenden Materialien, die Beantwortung von Anfragen in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dessen Folgen in Österreich sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, Gedenk- und Forschungseinrichtungen.
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