Nationalfonds: Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds hat über alle Anträge entschieden
Das Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, das 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen den USA, Österreich und Opferverbänden eingerichtet wurde, hat am 25. Juni 2012 über den letzten von insgesamt 20.702 Anträgen entschieden.
"Mit der Entscheidung über den letzten Antrag ist eine wichtige Arbeit abgeschlossen worden", sagte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in ihrer Funktion als Kuratoriumsvorsitzende des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds. Jetzt könne mit der Vorbereitung zur Schließung des Entschädigungsfonds begonnen werden. Verhandlungen über eine entsprechende Gesetzesnovelle sollen in den nächsten Monaten geführt werden, so Prammer...
Die Arbeit des Antragskomitees ist mit der Entscheidung über alle Anträge allerdings noch nicht beendet, da in rund 2.200 Fällen noch die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs oder der Wiederaufnahme des Verfahrens besteht. Zudem werden die ErbInnen von rund 1.000 AntragstellerInnen gesucht, die vor Erhalt der abschließenden Zahlung des Allgemeinen Entschädigungsfonds verstorben sind. Von rund 3.600 verstorbenen AntragstellerInnen konnte das Antragskomitee die ErbInnen bereits feststellen und das Verfahren damit beenden.
Die Suche nach ErbInnen erfolgt unter anderem mit Hilfe von Anfragen an die österreichische Pensionsversicherungsanstalt, österreichische Botschaften oder Opferorganisationen im In- und Ausland. Künftig sollen potentielle ErbInnen auch über das soziale Netzwerk Facebook gesucht und kontaktiert werden, das auch von älteren Generationen genutzt wird.
Aus der Presseaussendung des Nationalfonds vom 26. Juni 2012 : - link