Urteil des EGMR: Holocaust-Leugnung ist in Europa kein Menschenrecht
Anfang Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Leugnung des Holocaust nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt ist. Eine Beschwerde des NPD-Politikers Udo Pastörs gegen einen Schuldspruch in Deutschland wurde damit abgewiesen. In einer Rede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte der frühere NPD-Fraktionschef 2010 von „sogenannten Holocaust“ und einer „Auschwitzprojektion“ gesprochen, Veranstaltungen zum Gedenken an NS-Opfer bezeichnete er „Betroffenheitstheater“ und „einseitigen Schuldkult“. Dafür wurde er 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Das Gericht des Europarats urteilte nun, dass diese Äußerungen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen, weil sie „den Werten der Konvention selbst entgegenstehen“.
Befreite KZ-Häftlinge als „Massenmörder“ und „Landplage“ in der „Aula“ als bezeichnet
Das zweite EGMR-Urteil bezieht sich auf einen Fall aus Österreich aus dem Jahr 2015: In einem Artikel des von der Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Akademikerverbände Österreichs herausgegebenen Magazins „Aula“ wurden Menschen, die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreit wurden, u.a. pauschal als „Massenmörder“ und „Landplage“ bezeichnet. Mit der Begründung, dass es „nachvollziehbar sei, dass die befreiten Häftlinge eine Belästigung darstellten“, stellte die Staatsanwaltschaft Graz wenige Monate später ein Ermittlungsverfahren ein. 2016 klagten daraufhin neun KZ-Überlebende, darunter der 2018 verstorbene Rudolf Gelbard, gegen die Zeitschrift "Aula" und deren Autor Manfred Duswald (konkret eine zivilrechtliche Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verbunden mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den „Aula“-Verlag und den Autor Duswald sowie eine medienrechtliche Klage gegen den „Aula“-Verlag). „Wir gehen bis vor den Europäischen Gerichtshof, wenn es nötig ist“, so die Medienanwältin Maria Windhager damals.
Beschwerde beim EGMR
Nachdem das Oberlandesgericht Graz im medienrechtlichen Verfahren jedoch gegen die Interessen der überlebenden KZ-Häftlinge entschieden hatte, zog der heute 96-jährige Holocaust-Überlebende Aba Lewit als alleiniger Beschwerdeführer mit Unterstützung der Grünen vor den EGMR. In einem am 10. Oktober 2019 ergangenen Urteil stellte der EGMR eine Rechtsverletzung durch die Republik fest, wonach österreichische Gerichte Lewit unzulässigerweise nicht vor den diffamierenden Behauptungen der „Aula“ geschützt haben. Das Verfahren in Österreich ist auf Antrag des Beschwerdeführers oder der Generalprokuratur nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu erneuern.
Anwältin Maria Windhager: „Das Verfahren vor dem EGMR wäre ohne den beherzten Beschwerdeführer Aba Lewit, der stellvertretend für die anderen im Medienverfahren Betroffenen die Beschwerde auf sich genommen hat, und die organisatorische und finanzielle Unterstützung der Grünen nicht möglich gewesen.“
EGMR: - Link
IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung des Holocaust: - Link
Case of Pastörs v. Germany: - Link
Case of Lewit v. Austria: - Link
Nachlese:
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