Gedenktafeln zur Erinnerung an die im Amtsgebäude Hohenstaufengasse 3 von der NS-Militärjustiz zum Tode Verurteilten
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- Gedenktafeln zur Erinnerung an die im Amtsgebäude Hohenstaufengasse 3 von der NS-Militärjustiz zum Tode Verurteilten
- 2024-11-05T11:30:00+01:00
- 2024-11-05T14:00:00+01:00
- Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport lädt in die Hohenstaufengasse 3 zur Errichtung von Gedenktafeln für die zum Tode Verurteilten der NS-Militärjustiz
05.11.2024 von 11:30 bis 14:00 (Europe/Vienna / UTC100)
Wien
Kassensaal Wien I., Hohenstaufengasse 3
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport lädt am Dienstag, 5. November 2024, 11:30 in den Kassensaal Wien I., Hohenstaufengasse 3 zur Errichtung von Gedenktafeln im Gedenken and die zum Tode Verurteilten der NS-Militärjustiz.
Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich im März 1938 wurde das Bundesheer in die Wehrmacht eingegliedert und eine Militärjustiz eingeführt. Während des Zweiten Weltkriegs fällten Gerichte der Wehrmacht über 30.000 Todesurteile gegen Soldaten und ZivilistInnen. Die Militärjustiz war maßgeblicher Teil des Angriffs- und Vernichtungskriegs der Wehrmacht. Oberstes Ziel war die Aufrechterhaltung der „Manneszucht“, jegliche Form des Ungehorsams oder der Abweichung konnte als „Wehrkraftzersetzung“ und damit als politisches Delikt geahndet werden, das grundsätzlich mit dem Tod zu bestrafen war.
In der Hohenstaufengasse 3 wurden vor allem Urteile gegen sog. „Selbstverstümmler“ verhängt, die sich selbst Verletzungen zuführten oder zuführen ließen, um dem Einsatz an der Front zu entgehen. Militärgerichtlich verfolgt wurden sie aufgrund des Vorwurfs der „Wehrkraftzersetzung“. Die zum Tode und zu Zuchthausstrafen verurteilten Wehrmachtsdeserteure wurden auch nach 1945 bis in die frühen 2000er Jahre in Politik und Zivilgesellschaft degradiert und verleumdet.
Der aktive Beitrag von Wehrmachtsdeserteuren an der Beendigung des NS-Terrorregimes wurde von Seiten der Republik Österreich 2009 mit dem Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz anerkannt. Diesem wichtigen Schritt folgte die Errichtung des zentralen Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz am Ballhausplatz.
Seit 2023/2024 erinnern Gedenktafeln an den Amtsgebäuden am Stubenring, am Concordiaplatz sowie an der Fassade der Hohenstaufengasse 3 PassantInnen an die Unrechtsurteile, die in den jeweiligen Häusern verhängt wurden. Nunmehr soll im Inneren des Amtsgebäudes in der Hohenstaufengasse an die Geschehnisse während der NS-Zeit erinnert werden. In jenem Raum, in dem einst die Todesurteile gesprochen wurden und der heute als Sitzungssaal dient, wird auf zwei Tafeln, gestaltet von Daniel Sanwald, der Hingerichteten gedacht.
Näheres zum Programm finden Sie hier.
Anmeldung: bis spätestens 29. Oktober 2024, Sektion Kunst und Kultur, Frau Lela Berianidze
Telefon: +43 1 71606-851013
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