10. Dezember: Tag der Menschenrechte
Die Verbrechen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges zeigten ein unvorstellbares Maß an Unrecht, gegen das sich das Innerste im Menschen auflehnt. Nach 1945 führte das weltweite Entsetzen über das Geschehene zur Forderung, solche Verbrechen nie wieder möglich zu machen. Noch während des Krieges, im August 1941, proklamierten die USA und Großbritannien mit der „Atlantik-Charta“ das Ziel einer friedlichen und gerechten neuen Weltordnung, die die Achtung der elementaren Rechte für alle Menschen garantieren würde. Eben dieses Ziel verfolgte eine 1942 entstandene „Kriegsallianz“ von anfangs 25 „Vereinten Nationen“, die drei Jahre später zur gleichnamigen, auf 50 Staaten angewachsenen Weltorganisation wurde.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte veröffentlicht, auf die sich die damaligen UNO-Mitgliedsstaaten verständigt hatten. „Da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt …“ wird in der Präambel auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und des Krieges Bezug genommen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte spricht jedem Menschen weltweit zu, in Freiheit, ohne Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion, Sprache oder sonstigen Kategorien zu leben. Weitere Artikel bestimmen u.a. das Verbot von Sklaverei und Folter und das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit. Die Allgemeine Erklärung ist weltweit zwischen Regierungen und Völkern anerkannt und hat Eingang in viele Verfassungen gefunden; sie ist aber dennoch kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich.
Weitere Instrumente zur Sicherung der Menschenrechte
Zusätzlich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etablierten internationale Institutionen wie zum Beispiel die Europäische Union, der Europarat oder die Afrikanische Union regionale Instrumente, die sich dem Thema Menschenrechte widmen. Für Österreich ist neben dem Staatsgrundgesetz und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union juristisch vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats relevant, da diese in Österreich Verfassungsrang hat.
Trotz zahlreicher internationaler Abkommen und dem beharrlichen Engagement der Zivilgesellschaft kommt es weltweit noch immer und immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte soll seit 1948 jedes Jahr daran erinnern, dass die Einhaltung der Menschenrechte auch im 21. Jahrhundert noch keine Selbstverständlichkeit ist. Von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind häufig schutzbedürftige Personen oder Gruppen – Menschen, die wegen Krieg, bewaffneten Konflikten oder anderen Katastrophen dazu gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und auf der Flucht sind.
Wie darüber unterrichten?
Mit den historisch wie gegenwärtig weltweit existierenden Phänomenen Verfolgung und Vertreibung, Flucht und Exil, wie auch mit Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen befassen sich zahlreiche unserer Unterrichtsmaterialen.
So hat ERINNERN:AT gemeinsam mit sieben europäischen Partnerorganisationen „Stories that move“ entwickelt. Die mehrsprachige Online-Toolbox "Stories that Move“ bietet Lernenden aktuelle sowie historische biografische Zugänge zu Themen wie Antisemitismus, Rassismus, antimuslimischer Rassismus, Diskriminierung gegen LGBT+ sowie Antiziganismus. Lernende sollen in den fünf Modulen zu einer kritischen Reflexion und Auseinandersetzung über Diskriminierung und Diversität angeregt werden, sowie sich ihrer eigenen Handlungsspielräume bewusst werden. ERINNERN:AT bietet darüber hinaus Fortbildungen zum schulischen Einsatz von „Stories that Move“ an.
Mehr Informationen:
„Stories that move“ – Europäische Online Toolbox gegen Diskriminierung