Neue Förderung für Schulbesuche von KZ-Gedenkstätten
Das Bildungsministerium stellte am 5. Mai 2023 anlässlich des nationalen Gedenktages gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus einen neuer Schulfonds zur Stärkung der schulischen Erinnerungskultur vor. Mit dem neuen Gedenkstättenfonds soll die Erinnerungskultur von Jugendlichen gefördert und Schulklassen der Besuch der KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der ehemaligen Außenlager Ebensee und Melk ermöglicht werden.
Das BMBWF stellt dafür rund 1,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung und unterstützt Schulklassen jeweils mit bis zu 500 Euro bei der Durchführung eines solchen Gedenkstättenbesuchs. Über eine Online-Unterstützungsplattform zur finanziellen Unterstützung von Schulbesuchen für Gedenkstättenbesuche können ab dem 1. September 2023 Anträge eingereicht werden. Die Unterlagen müssen bei Buchung und ausschließlich vor dem Besuch der Gedenkstätte eingereicht werden. Einreichfrist: bis 31.7.2024 für das Schuljahr 2023/24.
Der neue Mobilitätsfonds zur Förderung von Gedenkstättenbesuchen wird vom OeAD, Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung, umgesetzt. Zusätzlich bietet OeAD mit seinem Programm ERINNERN:AT zur Vor- und Nachbereitung des Besuchs der Gedenkstätte pädagogisches Material an, wie einen digitalen Rundgang und eine exemplarische Unterrichtseinheit zur Geschichte und Funktion des Konzentrationslagers Mauthausen.
Rahmenbedingungen der Förderung (Stand 1.9.2023):
- Anträge können ab 1.9.2023 beim OeAD über eine Online-Plattform eingereicht werden: www.oead.at/gedenkstaetten
- Begünstigte sind aktuell für das SJ 2023/24 alle 8. Schulstufen in Österreich.
- Für jeden Besuchstag wird ein Antrag gestellt.
- Der Zuschuss wird nur für Schulfahrten mit geführten Besuchen in folgenden Gedenkstätten gewährt: KZ-Gedenkstätte Mauthausen oder Gusen, Außenlager-Gedenkstätten Ebensee oder Melk.
- Es können nur die Fahrtkosten (keine Verpflegung und Übernachtungskosten) und die Eintrittsgebühren gemeinsam mit Vermittlungskosten des geführten Besuches für SchülerInnen abgerechnet werden. Ein Besuch der Gedenkstätte ohne Inanspruchnahme eines Vermittlungs-/Führungsprogramm der Gedenkstätte wird nicht gefördert.
- Für ein und dieselbe Schulklasse/klassenübergreifende Schülergruppe kann nur einmal pro Unterrichtsjahr um einen Zuschuss angesucht werden.
- Der Zuschuss kann gleichmäßig oder im Förderansuchen angeführten Verhältnis auf die teilnehmenden SchülerInnen verteilt werden.
- Wird ein gemeinsamer Bus/ein gemeinsames Beförderungsmittel von mehr als einer Klasse/klassenübergreifenden Schülergruppe benutzt, beträgt der Zuschuss, abhängig von der Entfernung der Gedenkstätte zum Schulort, nur einmalig 250 € oder 500 €.
- Die Schule hat zwei Jahre ab Durchführung der Schulveranstaltung die Originalunterlagen für Stichprobenkontrollen aufzubewahren.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Alle weiteren Informationen zur Antragsberechtigung, zum Ablauf, den Einreichfristen und zur Antragsstellung finden Sie hier:
Zur Antragsstellung über das OeAD-Portal
Zur Mitteilung des BMBWF: - Link
Alle Infos auf der OeAD-Website: - Link
Kontakt für Fragen: gedenkstaetten@oead.at