Neuer Grundsatzerlass Politische Bildung (22. Juni 2015)
Politische Bildung wurde 1978 als Unterrichtsprinzip für alle Schulformen verankert. Seit der Erstverlautbarung des Grundsatzerlasses haben sich Schule, Gesellschaft und Politik weiterentwickelt. Auch die politische Kommunikation, die mediale Berichterstattung und die Wege der Informationsbeschaffung haben einen starken Wandel durchlaufen. Nicht zuletzt wurde 2007 das aktive Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.
„Bei Politischer Bildung geht es ganz zentral auch darum, junge Menschen darin zu unterstützen, sich aktiv in die Gesellschaft und in ihrem Lebensraum einzubringen“, betont die Ministerin, die darin einen wesentlichen Beitrag zum Bestand und zur Weiterentwicklung der Demokratie sieht. „Junge Menschen können ab 16 wählen. Wir dürfen sie mit dieser Verantwortung nicht alleine lassen. Politische Bildung muss über die Vermittlung von grundlegenden Informationen hinausgehen und auch das Erlernen eines kritischen und verantwortungsbewussten Umgangs mit Informationen umfassen“, so Heinisch-Hosek.
Zusätzlich zum neuen Grundsatzerlass soll Politische Bildung im Rahmen des Lehrplans für den Geschichte und Sozialkunde-Unterricht als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe eingeführt werden. "Damit stellen wir die Politische Bildung auf neue Beine und stärken ihre Bedeutung", so Heinisch-Hosek. Ab Herbst kann bereits nach dem neuen Lehrplan unterrichtet werden, verpflichtend wird er mit dem Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.
Wien, 22.06.2015
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