Aufhebung der NS-Urteile
Einigung bei Gesetz zur Aufhebung von NS-Urteilen
Rehabilitationsklausel für Opfer der NS-Justiz - Verurteilungen homosexueller Handlungen werden nach Einzelfallprüfung aufgehoben
Wien - Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie die Grünen haben sich am Mittwoch auf ein Gesetz zur Aufhebung der NS-Urteile geeinigt. Neben einer Rehabilitationsklausel für alle Opfer gerichtlicher Unrechtsentscheidungen werden auch Verurteilungen homosexueller Handlungen und "Mischdelikte" berücksichtigt, die dann allerdings einer Einzelfallprüfung unterliegen sollen. Ein "Versöhnungsbeirat" soll dem dafür zuständigen Landesgericht Wien beratend zur Seite stehen.
Ein eigens geschaffenes "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz" soll sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standesgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit berücksichtigen. Weiters betroffen sind die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat, sowie die Aufhebung der Urteile von Militär- und SS-Gerichten. Erstmals sollen bei der Aufhebung der Urteile auch ausländische Staatsbürger berücksichtigt werden.
Verfahren bei "Mischverurteilungen" können nicht neu aufgerollt werden
Bei den vieldiskutierten Urteilen gegen Deserteure - sie sollen laut Justizministerium im Anerkennungsgesetz von 2005 bereits vollständig berücksichtigt worden sein - soll laut Gesetzesentwurf dazukommen, dass Verfahren bei sogenannten "Mischverurteilungen " nicht mehr neu aufgerollt werden können. Eine Generalklausel soll vorsehen, dass Urteile "mit typischem NS-Unrechtsgehalt" einer Einzelfallprüfung unterliegen sollen. Der "Versöhnungsbeirat" kann dazu eine - nicht verbindliche - Stellungnahme abgeben.
Bei der Rehabilitierungsklausel - dabei handelt es sich um einen eher symbolischen Akt - werden nun auch explizit Widerstandskämpfer, alle Deserteure und sogenannte Kriegsverräter genannt. Weiters wendet sich eine "Achtungs- und Mitgefühlsklausel" an alle politisch Verfolgten und "Heimatverräter".
Auch Verurteilungen homosexueller Handlungen sollen aufgehoben werden - insofern sie nicht auch noch geltendes Recht betreffen, etwa, wenn es um Minderjährige geht. Dafür soll es ebenfalls eine Einzelfallprüfung geben. (APA)